Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Sind wir nicht alle ein bisschen KRITIS?
NIS2: Wer ist betroffen?
- Anzahl der Mitarbeitenden (Messung in Vollzeitäquivalenten, FTE)
- Umsatz innerhalb der EU
- Zugehöriger Sektor
Wichtige Einrichtungen:
- Unternehmen der relevanten Sektoren mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro
- Vertrauensdienste (Trust Service Provider), unabhängig von Größe und Umsatz
Besonders wichtige Einrichtungen:
- Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro sowie einer Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro
- Mittlere Unternehmen im Telekommunikationssektor
- Unabhängig von Umsatz und Größe: Betreiber Kritischer Infrastrukturen, qualifizierte Vertrauensdienste, DNS-Dienste und TLD-Registries
Welche Vorgaben beinhaltet das NIS2UmsuCG?
- Mindestanforderungen an die Cybersicherheit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre sämtlichen IT-Systeme einem bestimmten Sicherheitsstandard entsprechen. Dies umfasst den Schutz vor Cyberangriffen, die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.
- Meldepflichten bei Cybervorfällen: Unternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende Cybervorfälle innerhalb von 24 Stunden an eine zentrale Meldestelle zu berichten und nach spätestens 72 Stunden zu aktualisieren. Diese Pflicht dient der Schadensbegrenzung sowie der schnellen Information von weiteren potenziell Betroffenen.
- Erweiterter Adressatenkreis: Neben den bisherigen, "klassischen" KRITIS-Betreibern sind nun auch eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet.
- Sanktionen bei Nichteinhaltung: Bei Verstößen gegen das NIS2UmsuCG drohen hohe Bußgelder, vergleichbar mit denen der DSGVO. Zukünftig haftet die Geschäftsführung für Cybersicherheit gemäß den geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Zudem sind regelmäßige Sicherheitsaudits und Prüfungen vorgeschrieben.
In 8 Schritten zur NIS2-Compliance
- Projektgruppe: Setzen Sie ein Projekt zur NIS2-Umsetzung auf und stellen Sie ein interdisziplinäres Team zusammen, das die erforderlichen Maßnahmen koordiniert. Dies sollte Vertreter der Geschäftsführung, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte und gegebenenfalls den Rechtsbeistand umfassen.
- Schulungen: Sensibilisieren Sie die Geschäftsleitung für die Bedeutung von Cybersecurity und NIS2. Schulungen und Awareness-Trainings sind essenziell, um die Risiken zu verstehen und die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten.
- ISMS: Implementieren Sie ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz. Dies umfasst die Festlegung von Sicherheitsrichtlinien, Prozessen und technischen Maßnahmen zur Sicherung Ihrer IT-Infrastruktur.
- Lieferketten: Bewerten Sie die Sicherheitsrisiken Ihrer Lieferketten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten und Dienstleister ebenfalls NIS2-konform sind und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen treffen. Führen Sie regelmäßige Audits durch.
- Security-Strategie: Entwickeln Sie eine umfassende Sicherheitsstrategie und kommunizieren Sie diese innerhalb des Unternehmens. Alle Mitarbeiter sollten über die neuen Richtlinien und deren Bedeutung informiert sein.
- Risikoanalyse: Führen Sie eine detaillierte Risikoanalyse Ihrer Geschäftsprozesse und IT-Systeme durch. Identifizieren Sie Schwachstellen und bewerten Sie die Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadenshöhe, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
- Krisenmanagement: Definieren Sie klare Prozesse für das Krisenmanagement. Dies beinhaltet Notfallpläne und regelmäßige Übungen, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können.
- Registrierung: Registrieren Sie Ihr Unternehmen bei den zuständigen Behörden als NIS2-relevant. Dies ist notwendig, um Ihre Konformität offiziell zu bestätigen und mögliche Strafen zu vermeiden.