Mann Arbeitet an einer Richtfunkschüssel

Das Recht auf schnelles Internet

Das Recht auf schnelles Internet: Wunsch vs. Wirklichkeit 

04.05.2021 | Am 22. April 2021 hat der Bundestag die größte Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) seit Jahrzehnten beschlossen. Es sieht vor, dass ab Mitte 2022 Mindestvorgaben für Upload, Download und Latenz gelten sollen. 

Update: Am 07.05. hat der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) zugestimmt, das am 1. Dezember 2021 in Kraft treten wird. 

Auf knapp 500 Seiten beschäftigt sich das Gesetz mit verschiedensten Aspekten der Digitalisierung und formuliert ein „gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet“. Damit eine „soziale und wirtschaftliche Teilhabe an der Informationsgesellschaft“ stattfinden kann, muss die Nutzung „essenzieller Dienste“ wie E- Mail, Videotelefonie und Social Media, aber auch Streamingdienste sowie Homeoffice „im üblichen Umfang“ möglich sein. Mit dieser Festlegung eines grundsätzlichen Anspruchs durch die Bundesregierung im TKG wird für viele Menschen in Deutschland das Internet also künftig schneller werden. 

Das sind – besonders in Zeiten von Corona, Homeoffice und Fernlernen – gute Nachrichten! Denn in den vergangenen 12 Monaten hat sich gezeigt, wie essenziell wichtig eine digitale Infrastruktur für unseren Alltag, das Berufsleben, die Bildung und vieles mehr ist.

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Schnelles Internet für alle? 

Was zunächst vielversprechend klingt, relativiert sich jedoch leider recht schnell. Denn: Das beschlossene „Recht auf schnelles Internet“ ist weniger ein Recht, sondern vielmehr eine Option. 

Die Novelle des TKG räumt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern lediglich die Möglichkeit ein, sich zu wehren: Voraussichtlich ab Mitte 2022 sollen sich Betroffene an die Bundesnetzagentur wenden können, um sich über zu langsame Breitbandverbindungen zu beschweren und schnellere einzufordern. Die Bundesnetzagentur prüft im Anschluss unter Berücksichtigung der Mindestbandbreite für die Verbraucher im Hoheitsgebiet, welche Anforderungen ein zur Verfügung stehender Internetzugangsdienst hat und beauftragt ggf. einen Provider mit der Verlegung einer schnelleren Leitung.
An dieser Stelle erntet der Gesetzentwurf einiges an Kritik, weil die Mindestbandbreite vom Online-Universaldienst nicht wie ursprünglich angedacht am Durchschnittswert von 51 % der Verbraucher, sondern von über 80 % festgemacht wird. Dadurch verringert sich der Richtwert. 

Das „Recht auf schnelles Internet“ fällt somit eher schwach aus und ist im Grunde nicht viel mehr als die Umsetzung von EU-Vorgaben. Hinsichtlich der unterversorgten Regionen verweist die Politik weiterhin auf das Breitbandförderprogramm. Um das ambitionierte Ziel, bis 2025 einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen zu bewerkstelligen, erreichen zu können, wurde hier immerhin die Förderung auf die „Grauen Flecken“ ausgeweitet. Damit werden auch die Regionen förderfähig, in denen bereits Bandbreiten von weniger als 100 MBit/s verfügbar sind. Ab 2023 sollen dann die Gebiete mit bis zu 200 Mbit/s hinzukommen.

Die Alternative: Richtfunk 

Wer sich vom Breitbandausbau unabhängig machen möchte, ist mit Richtfunk als Alternative gut beraten. Die LINK2AIR GmbH baut ihr Richtfunknetzwerk zur Bereitstellung symmetrischer Internetanschlüsse kontinuierlich aus. Zudem profitieren Kunden von einer direkten Anbindung an das regionale Rechenzentrum der BADEN CLOUD® und damit von maximaler Datensicherheit.

Karte mit aktuellen und zukünftigen Standorten

Ausbauplan LINK2AIR

Nutzen auch Sie Richtfunk in Ihrem Unternehmen, z.B. für 

  • die Anbindung ans Internet, 
  • das Backup Ihrer Daten oder 
  • die Vernetzung von Standorten. 

Die gebündelten Funkwellen lassen sich weder ablenken noch mitschneiden. Um Ihnen die größtmöglichen Geschwindigkeiten im Rahmen der Datenübertragung zur Verfügung stellen zu können, planen die Experten von LINK2AIR jede Installation individuell. Mit der richtigen Richtfunk-Installation kann Ihr Unternehmen auch ohne Breitbandausbau schnell und mit unbegrenztem Datenvolumen arbeiten. 

Ihre Vorteile: 

  • Geringe Investitionskosten im Vergleich zu notwendigen Erdarbeiten 
  • Kurze Realisierungszyklen dank Luftübertragung 
  • Symmetrische Bandbreiten für jeden Bedarf 

Ihr Nutzen: 

  • Standortsicherheit für Ihre digitalen Projekte
  • Providerunabhängige Internetkopplung 
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Breitbandausbau Deutschland: Status quo 

 Im europaweiten Vergleich bewegt sich Deutschland in Sachen schnelles Internet nach wie vor im Mittelfeld. Am 16.04. hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den aktuellen Breitbandatlas mit Stand Ende 2020 veröffentlicht. Dieser zeigt zwar, dass mittlerweile insgesamt 59 % der deutschen Haushalte Zugang zu Bandbreiten von 1 Gbit/s oder mehr haben, doch in ländlichen Regionen sind es gerade einmal 20,2 %. Die digitale Kluft zwischen Stadt und Land wird immer größer

Unternehmen in ländlichen Gebieten sehen sich mit einer wachsenden Diskrepanz zwischen dem, was sie benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und dem, was der Breitbandausbau anbietet, konfrontiert. Industrie 4.0 lässt sich vielerorts mit den vorhandenen Voraussetzungen nicht umsetzen. 

Können wir es uns leisten, darauf zu warten, dass die „Gigabitgesellschaft“ 2025 endlich Realität wird? Gerade in der Wirtschaft spielt der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle. 

Mit Richtfunk von LINK2AIR steht Ihren Digitalisierungsprojekten nichts mehr im Weg! Machen Sie sich unabhängig vom Breitbandausbau und optimieren Sie die Internetanbindung Ihres Unternehmens mithilfe modernster Richtfunktechnologie. Profitieren Sie vom langjährigen Know-how der Experten von LINK2AIR und BADEN CLOUD®, nutzen Sie die Synergien und erfahren Sie im persönlichen Gespräch mehr über die Möglichkeiten, die Richtfunk für ihr Unternehmen bietet! 

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (7805) 918-0 oder über das Kontaktformular.

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