Risikoeinstufung durch den EU AI Act
Die potenziellen Gefahren des Einsatzes Künstlicher Intelligenz kennt niemand genau – die Auswirkungen könnten demzufolge immens sein. Die KI-Anwendungen werden durch das neue Gesetz in vier Risikogruppen unterteilt, wobei sich die Strenge der Regulierung nach der Höhe des Risikos richtet.
Alle, die eine Dienstleistung oder ein Produkt auf Basis einer KI anbieten, sind von dem neuen Gesetz betroffen.
Die Risikostufen sind folgendermaßen festgelegt:
- Inakzeptables Risiko
- Hohes Risiko
- Begrenztes Risiko
- Minimales oder kein Risiko
Ein Verbot gilt für KI-Anwendungen, die das Potenzial bergen, die Menschenrechte und Grundprinzipien zu verletzen. Zu diesen Systemen zählen auf Basis biometrischer Daten funktionierende Überwachungssysteme, Social-Scoring-Systeme oder auch automatisierte Emotionserkennung.
Zwar wurden die Bußgelder, welche bei einem Verstoß gegen die Vorschriften des AI-Acts anfallen, gesenkt – jedoch nicht für jeden Fall! Wer verbotene KI-Systeme in Verkehr bringt, kann mit Strafen von bis zu 40 Millionen Euro (oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) belegt werden.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gibt es keine Obergrenze mehr, allerdings sollen sich die Bußgelder an der Größe und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Neu ist die Bußgeldregel für Verstöße gegen Vorschriften zur Daten-Governance, Transparenz und Bereitstellung von Informationen. Hier sieht der EU AI Act Bußgelder in Höhe von 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.