KI-Kennzeichnungspflicht 2026: KI-Bilder und KI-Texte richtig kennzeichnen
01.09.2026 | Stellen Sie sich vor, Sie sehen ein Video, in dem ein Politiker eine Aussage macht, die es so nie gegeben hat. Solche Fälle sind längst keine Zukunftsmusik. In den vergangenen Jahren haben KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Texte immer wieder für Verwirrung gesorgt.
Bekannt wurden etwa manipulierte Videos, in denen prominente Personen scheinbar seltsame Aussagen getätigt haben oder realistisch wirkende KI-Bilder, die fälschlicherweise für echte Aufnahmen gehalten wurden.
Genau hier setzt die Transparenzpflicht des EU AI Act an: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit Künstlicher Intelligenz interagieren oder wann ihnen bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte begegnen. Seit dem 2. August 2026 gelten dafür neue Regeln. Sie schreiben allerdings keineswegs vor, dass jeder mit KI erstellte Inhalt mit einem sichtbaren Hinweis versehen werden muss. Entscheidend ist vielmehr, um welche Art von Inhalt es sich handelt und wie er eingesetzt wird.
Doch wann müssen Unternehmen, Selbstständige und Content-Ersteller KI-generierte Inhalte tatsächlich kennzeichnen? Was gilt für KI-Bilder und KI-Texte? Und wann handelt es sich um einen Deepfake? In diesem Beitrag erklären wir es Ihnen.
Was bedeutet KI-Kennzeichnungspflicht?
Der Begriff KI-Kennzeichnungspflicht wird häufig als Sammelbegriff verwendet. Rechtlich geht es im EU AI Act genauer um Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und deren Inhalte.
Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden:
- Anbieter von KI-Systemen müssen bestimmte KI-generierte oder -manipulierte Inhalte technisch so kennzeichnen, dass sie maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind.
- Betreiber, die KI-Systeme nutzen, müssen bestimmte Inhalte für die Öffentlichkeit sichtbar und verständlich als KI-generiert oder KI-manipuliert offenlegen.
Die zweite Ebene betrifft insbesondere Deepfakes sowie KI-generierte oder manipulierte Texte, die gezielt eingesetzt werden, um Informationen zu vermitteln oder bestimmte Inhalte glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Was ist ein Deepfake?
Ein Deepfake ist ein mit künstlicher Intelligenz erzeugtes oder manipuliertes Bild, Video oder eine Audioaufnahme, die täuschend echt wirkt. Dabei können beispielsweise Gesichter ausgetauscht, Stimmen nachgeahmt oder Personen in Situationen dargestellt werden, die so nie stattgefunden haben.
Das ist für die Praxis entscheidend: Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte bedeutet nicht automatisch, dass jeder Nutzer eines Bildgenerators jedes Bild mit einem großen sichtbaren „KI“-Hinweis versehen muss.
KI-Kennzeichnungspflicht Deutschland: Was gilt aktuell?
In Deutschland gilt die europäische KI-Verordnung unmittelbar. Sie legt die europaweit einheitlichen Anforderungen an Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz fest.
Für ihre praktische Durchführung in Deutschland wurde zusätzlich ein nationales Durchführungsgesetz geschaffen. Dieses bestimmt insbesondere, welche deutschen Behörden für die Marktüberwachung und die Notifizierung von KI-Systemen zuständig sind und wie diese zusammenarbeiten. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei eine zentrale Koordinierungs- und Kompetenzfunktion.
Für die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland ist vor allem der EU AI Act relevant. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026.
Dabei sollte zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:
| Anwendungsfall | Kennzeichnung nach Art. 50 AI Act? |
| KI-Chatbot, mit dem Menschen direkt interagieren | Ja, sofern die Interaktion nicht ohnehin offensichtlich ist. |
| KI-generiertes Bild ohne Deepfake-Charakter | Keine automatisch sichtbare Kennzeichnung durch den Nutzer nötig. |
| KI-generiertes/manipuliertes Bild als Deepfake | Ja, grundsätzlich Offenlegung erforderlich. |
| KI-generiertes Video als Deepfake | Ja, grundsätzlich Offenlegung erforderlich. |
| KI-generierter Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse | Grundsätzlich ja, sofern keine Ausnahme greift. |
| KI-Text mit menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung | Ausnahme möglich. |
| Private, rein persönliche Nutzung von KI | AI Act grundsätzlich nicht auf diese Tätigkeit anwendbar. |
Die Einordnung hängt im Einzelfall vom konkreten Einsatz ab. Besonders wichtig ist außerdem, ob ein Inhalt lediglich mit Künstlicher Intelligenz unterstützt oder in wesentlichem Umfang künstlich erzeugt bzw. manipuliert wurde.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die zentrale Antwort auf die Frage „KI-Kennzeichnungspflicht ab wann?“ lautet: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Das betrifft unter anderem die Kennzeichnung und Erkennbarkeit bestimmter KI-generierter Inhalte sowie die Offenlegung von Deepfakes und KI-generierten Texten.
Allerdings gibt es eine wichtige Übergangsregelung auf Anbieterseite: Für generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren bzw. in Betrieb genommen wurden, besteht für die technische Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Übergangsfrist darf nicht mit einer allgemeinen Verschiebung der KI-Kennzeichnungspflicht für veröffentlichte Inhalte verwechselt werden.
KI-generierte oder -manipulierte Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und öffentlich verfügbar gemacht wurden, müssen nach den aktuellen EU-Hinweisen grundsätzlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Eine nachträgliche Kennzeichnung kann dennoch sinnvoll sein.
Beispiele für KI-Kennzeichnung: So kann die Kennzeichnung aussehen
Einfache KI-Kennzeichnungsbeispiele zeigen, wann ein sichtbarer Hinweis sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein kann.
Beispiel 1: KI-Bild eines erfundenen Produkts
Ein Unternehmen lässt mit einem Bildgenerator ein fotorealistisches Motiv für einen neuen Werbebanner erstellen. Das Motiv zeigt ein vollständig künstlich erzeugtes Produkt in einer erfundenen Umgebung. Hier besteht nicht allein deshalb automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht für das Unternehmen, weil das Bild mit KI erstellt wurde. Die technischen Kennzeichnungspflichten des KI-Anbieters sind davon zu unterscheiden.
Praxisempfehlung: Unternehmen können dennoch transparent mit der Entstehung umgehen, beispielsweise mit dem Vermerk: „Visualisierung mit Unterstützung generativer KI.“ Das schafft Vertrauen und reduziert Missverständnisse.
Beispiel 2: KI-Bild mit einer realen Person
Ein Unternehmen erstellt mithilfe von Künstlicher Intelligenz ein realistisches Bild, auf dem eine tatsächlich existierende Person in einer Situation dargestellt wird, die so nie stattgefunden hat. Das kann als Deepfake einzustufen sein.
Der AI Act definiert einen Deepfake als KI-generierten oder -manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als authentisch oder wahr erscheinen würde. Hier greift grundsätzlich die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4.
Beispiel 3: KI-generierter politischer Text
Ein Unternehmen veröffentlicht einen vollständig von einer Künstlichen Intelligenz erstellten Text über eine politische Entscheidung, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Der Text wurde nicht ausreichend menschlich geprüft und es besteht keine entsprechende redaktionelle Verantwortung.
In diesem Fall kann die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte greifen, weil es sich um eine Veröffentlichung zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt.
Beispiel 4: KI als Schreibassistenz
Ein Mitarbeitender erstellt einen Blogbeitrag selbst, nutzt KI zur sprachlichen Überarbeitung und prüft anschließend Inhalt, Aussagen und Formulierungen redaktionell.
Hier ist die Situation anders zu bewerten als bei einem vollständig ungeprüften KI-Text. Artikel 50 sieht für KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse eine Ausnahme vor, wenn eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
KI-Kennzeichnungspflicht für Privatpersonen
Bei Privatpersonen kommt es darauf an, ob die KI im Rahmen einer persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Der AI Act definiert einen Betreiber als natürliche oder juristische Person, die ein KI-System unter ihrer Verantwortung nutzt. Ausgenommen ist ausdrücklich die Nutzung im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit.
Wer beispielsweise privat ein KI-Bild erstellt und es auf seinem persönlichen Social-Media-Account teilt, fällt deshalb grundsätzlich allein aufgrund dieser privaten Tätigkeit nicht unter die Betreiberpflichten des AI Acts.
Anders kann es aussehen, wenn dieselbe Person Künstliche Intelligenz im Rahmen einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit nutzt – beispielsweise als Selbstständiger, Influencer, Freelancer oder Unternehmer. Die EU-Kommission stellt ausdrücklich klar, dass eine Tätigkeit mit regelmäßigem wirtschaftlichem Nutzen oder im Rahmen einer beruflichen, geschäftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit als professionelle Nutzung eingeordnet werden kann.
Wichtig: Auch wenn der AI Act im konkreten privaten Fall nicht greift, können andere Rechtsvorschriften relevant sein, beispielsweise Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht.
KI-Kennzeichnungspflicht für Bilder
Die Frage „Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder?“ lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Entscheidend ist, ob das Bild die Voraussetzungen eines Deepfakes erfüllt.
KI-Bilder ohne Deepfake
Ein künstlich erzeugtes Bild eines komplett erfundenen Gebäudes, einer Fantasielandschaft, eines Produkts oder einer fiktiven Person ist nicht automatisch ein Deepfake.
Daraus ergibt sich nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht des Betreibers nach Artikel 50 Absatz 4. Die Bilder dürfen auch ohne Kennzeichnung verwendet werden, sofern keine andere Rechtsvorschrift verletzt wird.
KI-generierte Bilder als Deepfake
Anders ist die Situation bei einem Bild, das eine reale Person oder ein reales Ereignis täuschend echt darstellt, obwohl es so nicht stattgefunden hat. Beispiele hierfür sind:
- Eine Politikerin wird scheinbar bei einem erfundenen Ereignis gezeigt.
- Eine reale Person wird per Face-Swap in eine andere Situation versetzt.
- Ein echtes Ereignis wird mithilfe von Künstlicher Intelligenz manipuliert.
- Ein realistisches Video erweckt den Eindruck, eine Person habe etwas gesagt oder getan, was tatsächlich nicht passiert ist.
Solche Inhalte können unter die KI-Bilder-Kennzeichnungspflicht für Deepfakes fallen.
Welche Kennzeichnung ist sinnvoll?
Die Kennzeichnung sollte klar, verständlich und wahrnehmbar sein. Denkbare Formulierungen sind beispielsweise:
✅ „KI-generiert“
✅ „Mit KI erstellt“
✅„KI-generierte Darstellung“
✅ „Dieses Bild wurde mithilfe von KI erstellt.“
✅ „KI-manipulierte Aufnahme“
Die EU-Kommission stellt inzwischen auch optionale Symbole für die Kennzeichnung bestimmter KI-Inhalte zur Verfügung. Die Nutzung dieser EU-Icons ist jedoch freiwillig, die gesetzlichen Transparenzpflichten selbst sind es nicht.
Kennzeichnungspflicht für KI-Texte
Auch bei KI-Texten gibt es keine pauschale Pflicht, jeden mit ChatGPT, Claude oder einem anderen KI-System unterstützten Text als KI-generiert zu kennzeichnen.
Artikel 50 Absatz 4 des AI Act betrifft insbesondere KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Die EU-Kommission nennt unter anderem Bereiche wie:
- Politik und demokratische Prozesse
- öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen
- Justiz und Strafverfolgung
- Grundrechte
- öffentliche Sicherheit
- öffentliche Gesundheit
Beispiel: Unternehmensblog
Ein IT-Unternehmen veröffentlicht einen Ratgeber über die Vorteile einer bestimmten Software. Der Beitrag wurde mit generativer KI erstellt und anschließend von einem Menschen fachlich geprüft und redaktionell verantwortet. Hier kann die Ausnahme für menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung relevant sein.
Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen generell auf Transparenz verzichten sollten. Eine freiwillige Kennzeichnung wie „erstellt mit Unterstützung generativer KI“ kann aus Gründen der Glaubwürdigkeit sinnvoll sein.
Sie möchten mehr über die sichere Anwendung von KI-Tools erfahren? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.
KI-Kennzeichnungspflicht auf Social Media: Was gilt bei Instagram & Co.?
Social Media ist einer der Bereiche, in denen die KI-Kennzeichnungspflicht besonders relevant wird. Entscheidend ist nicht allein, auf welcher Plattform ein Inhalt veröffentlicht wird, sondern welcher Inhalt vorliegt und wie er eingesetzt wird.
Ein Beispiel aus dem Social-Media-Alltag: Auf Instagram erscheint ein täuschend echtes Video, in dem eine bekannte Person scheinbar ein Produkt empfiehlt. Die Person hat diese Aussage jedoch nie gemacht – ihre Stimme und ihr Gesicht wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz manipuliert.
Genau für solche Fälle ist die Deepfake-Regelung relevant. Wer einen solchen KI-generierten oder manipulierten Inhalt als Betreiber eines KI-Systems veröffentlicht, muss grundsätzlich offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.
Sollte man sich auf die Kennzeichnung der Plattform verlassen?
Unternehmen sollten nicht allein darauf vertrauen, dass eine Social-Media-Plattform automatisch eine passende KI-Kennzeichnung setzt. Für die eigene Compliance ist es sinnvoll, einen internen Prozess zu definieren:
- Wird Künstliche Intelligenz zur Erstellung oder Manipulation eingesetzt?
- Welche Art von Inhalt entsteht?
- Handelt es sich möglicherweise um einen Deepfake?
- Wird der Inhalt veröffentlicht, um über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren?
- Greift eine Ausnahme?
- Welche sichtbare Kennzeichnung ist erforderlich?
- Welche technischen Kennzeichnungen bringt das verwendete KI-System bereits mit?
Damit wird aus einer einzelnen Kennzeichnung eine nachvollziehbare KI-Compliance-Prozesskette.
Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte enthält mehrere wichtige Ausnahmen.
Menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung
Bei KI-generierten oder KI-manipulierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse entfällt die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4, wenn der Inhalt einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Künstlerische, kreative, satirische und fiktionale Werke
Bei Deepfakes, die Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werks sind, wird die Transparenzpflicht eingeschränkt.
Die Offenlegung soll in diesem Fall so erfolgen, dass die Darstellung beziehungsweise der Genuss des Werks nicht beeinträchtigt wird.
Persönliche, nicht berufliche Nutzung
Der AI Act nimmt die persönliche und nicht berufliche Nutzung von KI grundsätzlich aus dem Betreiberbegriff aus. Das bedeutet beispielsweise: Wer privat und ohne beruflichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang ein KI-Bild erstellt und teilt, fällt nicht allein deshalb unter die Betreiberpflichten des AI Act.
Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der KI-Kennzeichnungspflicht
Der AI Act sieht für Verstöße gegen andere Anforderungen und Pflichten der Verordnung grundsätzlich Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die konkrete Sanktion hängt jedoch vom jeweiligen Verstoß und den Umständen ab. Es handelt sich nicht automatisch um eine Geldbuße in dieser maximalen Höhe.
Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, die neuen Transparenzpflichten nicht erst bei einer behördlichen Nachfrage zu prüfen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fällen, insbesondere bei Werbung, Deepfakes, personenbezogenen Inhalten oder rechtlich sensiblen Veröffentlichungen, sollte eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgen.
Fazit: KI-Kennzeichnungspflicht richtig umsetzen
Die KI-Kennzeichnungspflicht bedeutet nicht, dass jeder mit Künstlicher Intelligenz erstellte Inhalt automatisch sichtbar gekennzeichnet werden muss. Entscheidend sind die Art des Inhalts, der konkrete Einsatz und mögliche Ausnahmen. Gerade für Unternehmen lohnt es sich deshalb, klare Prozesse für den Umgang mit KI-generierten und KI-manipulierten Inhalten zu etablieren.
Die LEITWERK AG unterstützt Unternehmen dabei, Künstliche Intelligenz sicher und sinnvoll in bestehende Strukturen zu integrieren. Als erfahrener KI-Berater für Unternehmen begleiten wir Sie von der Entwicklung geeigneter Anwendungsfälle über die technische Umsetzung bis hin zu einem verantwortungsvollen und sicheren Einsatz von KI.
Jetzt zu KI-Lösungen beraten lassen >
Häufig gestellte Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Nicht jedes KI-generierte Bild muss automatisch sichtbar als KI-Bild gekennzeichnet werden. Eine ausdrückliche Offenlegungspflicht für Betreiber besteht insbesondere bei Bildern, Audio- oder Videoinhalten, die als Deepfake einzustufen sind.
In Deutschland gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Bei einem KI-Bild ist insbesondere zu prüfen, ob es sich um einen Deepfake handelt. Ein vollständig künstlich erzeugtes, offensichtlich fiktives Motiv ist nicht automatisch mit einem Deepfake gleichzusetzen.
Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-generierten Text besteht nicht. Artikel 50 Absatz 4 betrifft insbesondere KI-generierte oder -manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine Ausnahme besteht unter bestimmten Voraussetzungen bei menschlicher Prüfung bzw. redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortung.
Zu den wichtigen Ausnahmen gehören unter anderem die persönliche, nicht berufliche Nutzung sowie bestimmte Fälle menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung bei KI-generierten Texten. Für künstlerische, kreative, satirische und fiktionale Werke gelten bei Deepfakes besondere Erleichterungen.
Der EU AI Act enthält keine allgemeine Sonderregel „für Instagram“. Entscheidend ist der konkrete Inhalt. Bei einem Deepfake oder einem einschlägigen KI-generierten Text können die Transparenzpflichten auch bei einer Veröffentlichung über Social Media relevant sein.
Die persönliche und nicht berufliche Nutzung fällt grundsätzlich nicht unter den Betreiberbegriff des AI Act. Wer KI dagegen im Rahmen einer beruflichen, geschäftlichen oder wirtschaftlich ausgerichteten Tätigkeit einsetzt, kann als Betreiber gelten.
KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und verfügbar gemacht wurden, müssen nach den aktuellen EU-Hinweisen grundsätzlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Eine freiwillige nachträgliche Kennzeichnung kann aus Transparenzgründen dennoch sinnvoll sein.