Das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) ist seit Januar 2003 in Kraft. Sein Ziel ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG). Dies betrifft die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (automatisierte Verarbeitung) sowie nichtautomatisierte Sammlung von personenbezogenen Daten.
Für Unternehmen stellt sich bei der Bearbeitung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse eine Reihe von Fragen.
Basierend auf den Forderungen des Gesetzgebers sind die Unternehmen in der Pflicht, ein Datenschutzmanagementsystem einzuführen und zu betreiben.
Erfüllung aller Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch Stellung eines zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten und Erledigung aller datenschutzrechtlichen Auflagen und Pflichten.