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Das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) ist seit  Januar 2003 in Kraft. Sein Ziel ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG). Dies betrifft die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (automatisierte Verarbeitung) sowie nichtautomatisierte Sammlung von personenbezogenen Daten.

Für Unternehmen stellt sich bei der Bearbeitung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse eine Reihe von Fragen.

  • Was sind personenbezogene Daten?
  • Was fordert das BDSG von den Unternehmen?
  • Wer ist im Unternehmen verantwortlich für die Umsetzung der Bestimmungen des BDSG?
  • Wozu dienen Verfahrensverzeichnisse und wie werden sie erstellt?
  • Ab wann besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?
  • Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?
  • Was sind die Aufgaben und Kompetenzen eines Datenschutzbeauftragten?
  • Welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmaβnahmen sind vorgeschrieben?

Basierend auf den Forderungen des Gesetzgebers sind die Unternehmen in der Pflicht, ein Datenschutzmanagementsystem einzuführen und zu betreiben.

 

Unser Service für Sie

Erfüllung aller Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch Stellung eines zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten und Erledigung aller datenschutzrechtlichen Auflagen und Pflichten.

Ihre Fragen unsere Lösungen

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